Allgemeine Geschäftsbedingungen für sblum Agents
zwischen
sblum GmbH, Willy-Brandt-Allee 4, 81829 München, info@sblum.de, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 179490, vertreten durch Sebastian Blum, USt-Identifikations-Nr.: DE266073358
- im Folgenden „Provider" -
und
dem vorbezeichneten Kunden
- im Folgenden „Kunde" -
geschlossen werden.
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner und Begriffsbestimmungen
(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Provider und dem Kunden gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Provider stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(2) Vertragspartner des Kunden und Betreiber der Plattform ist ausschließlich die sblum GmbH. Die Bezeichnung sblum Agents bezeichnet die vom Provider betriebene Online-Plattform zur Bereitstellung KI-gestützter Assistenten („Agenten") unter der Produkt- und Plattformbezeichnung „sblum Agents", erreichbar insbesondere unter der Domain sblum.ai und zugehörigen Subdomains.
(3) Das Angebot von sblum Agents richtet sich ausschließlich an gewerbliche Nutzer im Sinne von Unternehmern, Freiberuflern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Nutzung ausgeschlossen.
(4) Der Kunde versichert durch Abschluss des Vertrages, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(5) Nutzt der Kunde sblum Agents für seine Mitarbeiter oder sonstige von ihm autorisierte Personen („Nutzer"), stellt der Kunde sicher, dass diese Personen die vertraglichen und gesetzlichen Vorgaben zur Nutzung von sblum Agents einhalten. Für Handlungen und Unterlassungen seiner Nutzer haftet der Kunde wie für eigenes Verschulden.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Der Kunde kann aus dem Sortiment des Providers ein Produkt oder einen Tarif auswählen und über den hierfür vorgesehenen Button einen verbindlichen Antrag auf Abschluss eines Nutzungsvertrags über sblum Agents abgeben. Vor Absenden der Bestellung kann der Kunde seine Angaben jederzeit ändern und einsehen.
(2) Der Antrag auf Abschluss eines kostenpflichtigen Nutzungsvertrags kann nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde zuvor auf die Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Datenschutzerklärung sowie – soweit anwendbar – des Auftragsverarbeitungsvertrags hingewiesen wurde. Durch das Absenden der Anmeldung erklärt der Kunde, dass er diese Dokumente zur Kenntnis genommen hat und mit der Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden ist.
(3) Der Provider schickt dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung beim Provider eingegangen ist, und stellt noch keine Annahme des Antrags dar.
(4) Der Vertrag kommt durch die Annahmeerklärung des Providers zustande, die durch eine Bestätigungs-E-Mail oder durch die Freischaltung des Zugangs zu sblum Agents erfolgt. Die wesentlichen Bestelldaten teilt der Provider dem Kunden per E-Mail mit. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in diesen E-Mails verlinkt, jederzeit über die Plattform abrufbar und werden vom Provider gespeichert.
(5) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.
§ 3 Leistungen des Providers; Plattform, Agenten und Speicherplatz
(1) Der Provider gewährt dem Kunden während der Vertragslaufzeit die Nutzung der jeweils aktuellen Version von sblum Agents über das Internet mittels Zugriff durch einen Browser.
(2) sblum Agents ist eine Online-Plattform, über die dem Kunden KI-gestützte Assistenten („Agenten") zur Unterstützung seiner Mitarbeiter bei betrieblichen Aufgaben bereitgestellt werden. Der konkrete Funktionsumfang, die verfügbaren Agenten und die Einsatzbedingungen ergeben sich aus der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung, insbesondere aus Anlage 1.
(3) Jeder Agent nutzt zur Erbringung seiner Funktion ein KI-Sprachmodell. Der Provider legt für jeden Agenten fest, welches Modell verwendet wird, und weist dem Kunden innerhalb der Plattform zu jedem Agenten aus, wo dessen Eingaben verarbeitet werden: bei sblum, bei einem externen Anbieter innerhalb der Europäischen Union oder bei einem externen Anbieter außerhalb der Europäischen Union. Zum Einsatz können je nach Agent kommen: (a) von sblum selbst gehostete Modelle, (b) bei einem in der EU ansässigen Hosting-Dienstleister betriebene Modelle (z. B. Hetzner oder vergleichbare Anbieter), (c) über eine EU-Region angebundene Modelle von Drittanbietern (z. B. OpenAI API mit EU-Datenverarbeitung), sowie (d) Modelle von Drittanbietern mit Sitz bzw. Verarbeitung in den USA (z. B. OpenAI, Anthropic). Näheres, insbesondere zu den jeweils eingesetzten Unterauftragsverarbeitern und dem Verarbeitungsort, ergibt sich aus dem Auftragsverarbeitungsvertrag und der dort geführten Unterauftragsverarbeiter-Liste.
(4) Der Provider wird dem Kunden nach Vertragsschluss unverzüglich in elektronischer Form Zugangsdaten oder eine andere geeignete Zugangsmöglichkeit bereitstellen.
(5) Der Provider kann sblum Agents aktualisieren, ändern oder weiterentwickeln, insbesondere aufgrund geänderter Rechtslage, technischer Entwicklungen, Sicherheitsanforderungen, Produktverbesserungen oder zur Anpassung an Marktanforderungen; dies umfasst auch den Austausch, die Ergänzung oder die Abkündigung einzelner Agenten oder der ihnen zugrunde liegenden Modelle. Der Provider wird dabei die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen.
(6) Führt eine Änderung von sblum Agents zu einer wesentlichen Beeinträchtigung berechtigter Interessen des Kunden, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu. Der Provider wird den Kunden über wesentliche Änderungen rechtzeitig informieren; dies gilt insbesondere für einen Wechsel des einem Agenten zugrunde liegenden Modells zwischen den in Absatz 3 genannten Kategorien, wenn hierdurch der Verarbeitungsort oder das Datenschutzniveau berührt wird.
(7) Eine Anpassung von sblum Agents an individuelle Bedürfnisse oder die individuelle IT-Umgebung des Kunden schuldet der Provider nicht, sofern dies nicht ausdrücklich gesondert vereinbart wurde.
(8) Der Provider wird sblum Agents regelmäßig warten und den Kunden über damit verbundene wesentliche Einschränkungen rechtzeitig informieren. Wartungen werden nach Möglichkeit außerhalb üblicher Geschäftszeiten durchgeführt, sofern nicht zwingende technische, sicherheitsrelevante oder betriebliche Gründe eine Wartung zu einem anderen Zeitpunkt erforderlich machen.
(9) Der Provider stellt dem Kunden zur Ablage von Daten und für Zwecke der Nutzung von sblum Agents Speicherplatz auf Servern des Providers oder von durch den Provider eingesetzten Dienstleistern zur Verfügung. Hierzu zählen insbesondere die Interaktionen der Nutzer mit den Agenten (z. B. Chatverläufe, Eingaben und Ausgaben), soweit diese vom Provider gespeichert werden. Der Provider wird für die Abrufbarkeit der Daten im Rahmen der Nutzung von sblum Agents sorgen.
(10) Der Provider trifft dem Stand der Technik entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten. Der Provider führt angemessene technische Sicherungsmaßnahmen für den Plattformbetrieb durch. Diese ersetzen keine eigenverantwortliche Archivierung oder Exportpflicht des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, geschäftskritische Inhalte regelmäßig über verfügbare Exportfunktionen oder andere geeignete Verfahren zu sichern.
(11) Der Kunde bleibt Inhaber der von ihm bzw. seinen Nutzern in sblum Agents abgelegten Daten und Inhalte.
§ 4 Nutzungsumfang und -rechte
(1) Eine physische Überlassung von sblum Agents an den Kunden erfolgt nicht.
(2) Der Kunde erhält an der jeweils aktuellen Version von sblum Agents ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht unterlizenzierbares und nicht übertragbares Recht, die Plattform während der Vertragslaufzeit mittels Zugriff über einen Browser nach Maßgabe der vertraglichen Regelungen für die vereinbarte Anzahl an Nutzern zu nutzen.
(3) Der Kunde darf sblum Agents nur im Rahmen seiner eigenen geschäftlichen Tätigkeit und nur im vertraglich vereinbarten Umfang nutzen. Eine weitergehende Nutzung, insbesondere eine Überlassung an Dritte außerhalb der eigenen Nutzer, ein Weiterverkauf, eine Unterlizenzierung oder eine Nutzung für fremde Geschäftszwecke, ist nur mit vorheriger Zustimmung des Providers zulässig.
(4) Der Kunde darf keine technischen Schutzmaßnahmen, Zugriffsbeschränkungen oder Sicherheitsmechanismen von sblum Agents umgehen, verändern oder beeinträchtigen.
§ 5 Support
(1) Der Provider richtet für Anfragen des Kunden zu Funktionen von sblum Agents einen Support-Service ein.
(2) Support-Anfragen können per E-Mail an mail@sblum.ai oder über vom Provider bereitgestellte Support-Kanäle gestellt werden.
(3) Die Anfragen werden grundsätzlich in zeitlicher Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Eine bestimmte Reaktionszeit ist nur geschuldet, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde oder sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergibt.
§ 6 Service Levels; Verfügbarkeit; Störungsbehebung
(1) Der Provider gewährt eine Gesamtverfügbarkeit von sblum Agents von mindestens 99,00 % im Monatsmittel am Übergabepunkt. Der Übergabepunkt ist der Routerausgang des Rechenzentrums des Providers oder des vom Provider eingesetzten Hosting-Dienstleisters.
(2) Als Verfügbarkeit gilt die Möglichkeit des Kunden, die wesentlichen Hauptfunktionen von sblum Agents zu nutzen. Nicht als Ausfallzeiten gelten geplante Wartungsfenster, sofern sie mit angemessener Frist angekündigt wurden, sowie Zeiten, in denen die Nichtverfügbarkeit oder eine erhebliche Leistungseinschränkung auf Umständen beruht, die außerhalb des Verantwortungsbereichs des Providers liegen und die der Provider nicht zu vertreten hat; hierzu zählen insbesondere Ausfälle oder Leistungseinschränkungen bei von Drittanbietern betriebenen KI-Modellen (z. B. OpenAI, Anthropic), soweit der Provider diese nicht zu vertreten hat und keine zumutbare Möglichkeit hatte, die Auswirkungen durch geeignete Maßnahmen, insbesondere ein verfügbares Ausweichmodell, zu vermeiden oder zu mindern.
(3) Ungeplante Störungen gelten als Nichtverfügbarkeit, soweit wesentliche Hauptfunktionen von sblum Agents nicht nutzbar sind und die Ursache im Verantwortungsbereich des Providers liegt. Zeiten unerheblicher Störungen bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeit außer Betracht.
(4) Für den Nachweis der Verfügbarkeit sind die Messinstrumente des Providers oder des eingesetzten Hosting-Dienstleisters maßgeblich, sofern der Kunde keine abweichende Messung nachweist.
(5) Der Kunde hat Störungen von sblum Agents unverzüglich an mail@sblum.ai oder über die vom Provider bereitgestellten Support-Kanäle zu melden. Eine Störungsmeldung und -bearbeitung ist Montag bis Freitag, ausgenommen bayerische Feiertage, zwischen 9:00 Uhr und 17:00 Uhr gewährleistet.
(6) Schwerwiegende Störungen, bei denen die Nutzung von sblum Agents insgesamt oder einer wesentlichen Hauptfunktion nicht möglich ist, wird der Provider innerhalb angemessener Frist bearbeiten und nach Möglichkeit beheben. Sofern absehbar ist, dass eine Behebung nicht kurzfristig möglich ist, wird der Provider den Kunden hierüber informieren und eine Einschätzung zur voraussichtlichen weiteren Bearbeitung geben.
(7) Sonstige erhebliche Störungen, bei denen Haupt- oder Nebenfunktionen beeinträchtigt sind, aber grundsätzlich genutzt werden können, werden innerhalb angemessener Frist während der Servicezeiten bearbeitet.
(8) Die Beseitigung unerheblicher Störungen liegt im angemessenen Ermessen des Providers.
(9) Dem Kunden stehen die gesetzlichen Ansprüche gegen den Provider zu.
§ 7 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde hat die ihm übermittelten Zugangsdaten dem Stand der Technik entsprechend vor Zugriffen Dritter zu schützen und vertraulich zu behandeln und wird seine Nutzer entsprechend verpflichten. Der Kunde wird dafür sorgen, dass eine Nutzung nur im vertraglich vereinbarten Umfang erfolgt. Ein unberechtigter Zugriff ist dem Provider unverzüglich mitzuteilen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz und innerhalb von sblum Agents keine Daten, Inhalte oder Informationen abzulegen, einzugeben oder zu verbreiten, deren Nutzung gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt.
(3) Der Kunde wird Daten vor deren Ablage oder Nutzung in sblum Agents auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten prüfen und hierfür dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen einsetzen.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, geschäftskritische Daten und Inhalte regelmäßig und angemessen eigenverantwortlich zu sichern, soweit ihm hierfür Export- oder Sicherungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen oder eine Sicherung nach Art und Nutzung der Daten erforderlich ist.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, einen aktuellen Browser und eine dem Stand der Technik entsprechende IT-Umgebung zu verwenden.
(6) Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit seiner und seiner Nutzer Eingaben, Daten, Prompts, Inhalte, Anweisungen an Agenten und der Nutzung der Ergebnisse aus sblum Agents verantwortlich.
(7) Der Kunde ist dafür verantwortlich, seine Nutzer über die Funktionsweise, die Grenzen und die sachgerechte Nutzung der Agenten angemessen zu informieren, insbesondere über die Pflicht zur Prüfung von Agenten-Ausgaben gemäß § 8 Absatz 3 sowie über etwaige Beschränkungen bei der Eingabe personenbezogener oder vertraulicher Daten gemäß § 8 Absatz 5.
§ 8 KI-gestützte Agenten, Eingaben und Ergebnisse
(1) sblum Agents stellt KI-gestützte Assistenten bereit, die Mitarbeiter des Kunden bei betrieblichen Aufgaben unterstützen, insbesondere bei Recherche, Texterstellung, Analyse, Automatisierung wiederkehrender Tätigkeiten und vergleichbaren Aufgaben.
(2) KI-generierte Ergebnisse können unzutreffend, unvollständig, veraltet, missverständlich, diskriminierend, rechtsverletzend oder für den vom Kunden beabsichtigten Zweck ungeeignet sein. Der Provider übernimmt vorbehaltlich der Haftungsregelung in § 10 keine Gewähr dafür, dass KI-generierte Ergebnisse richtig, vollständig, aktuell, frei von Rechten Dritter, einzigartig oder für einen bestimmten Zweck geeignet sind. Die gesetzlichen und in § 10 geregelten Haftungsgrundsätze bleiben von dieser Regelung unberührt.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sämtliche KI-generierten Ergebnisse vor Verwendung, Veröffentlichung, Weitergabe oder Umsetzung durch seine Nutzer eigenverantwortlich fachlich, rechtlich und inhaltlich geprüft werden.
(4) Die Nutzung der Agenten für gesetzlich verbotene Zwecke, für Entscheidungen mit rechtlicher oder ähnlich erheblicher Wirkung gegenüber natürlichen Personen (insbesondere gegenüber Mitarbeitern, Bewerbern oder Kunden des Kunden) oder für Hochrisiko-Anwendungsfälle im Sinne des EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) ist ohne vorherige ausdrückliche Vereinbarung untersagt. Der Kunde bleibt in jedem Fall für die Einhaltung der ihn als Betreiber oder Nutzer im Sinne des EU AI Act treffenden Pflichten selbst verantwortlich.
(5) Der Kunde darf keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO), Geschäftsgeheimnisse oder sonstige besonders vertrauliche Informationen in die Agenten eingeben, soweit dies für die Nutzung nicht erforderlich ist oder keine ausreichende rechtliche Grundlage und vertragliche Absicherung besteht. Für die Eingabe sonstiger personenbezogener Daten (z. B. Namen, Kontaktdaten von Mitarbeitern oder Geschäftspartnern) gelten die Regelungen des Auftragsverarbeitungsvertrags.
(6) Kundeneingaben und von den Nutzern eingestellte Inhalte bleiben Inhalte des Kunden. Soweit durch sblum Agents Ausgaben erzeugt werden, erhält der Kunde hieran die für seine geschäftlichen Zwecke erforderlichen Nutzungsrechte, soweit diese Rechte vom Provider eingeräumt werden können.
(7) Eine Nutzung von Kundendaten zum Training von KI-Modellen durch den Provider oder durch eingesetzte Drittanbieter erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde oder rechtlich zulässig und transparent ausgewiesen ist. Der Provider kann Eingaben, Nutzungsdaten und Ergebnisse jedoch in anonymisierter oder aggregierter Form zur Verbesserung, Sicherheit und Weiterentwicklung von sblum Agents verwenden, soweit keine Rückschlüsse auf den Kunden oder betroffene Personen möglich sind.
(8) Der Provider informiert den Kunden innerhalb der Plattform zu jedem Agenten darüber, ob dessen Eingaben bei sblum, bei einem externen Anbieter innerhalb der Europäischen Union oder bei einem externen Anbieter außerhalb der Europäischen Union verarbeitet werden. Soweit Agenten-Funktionen durch Drittanbieter oder technische Dienstleister erbracht werden, gelten ergänzend die datenschutzrechtlichen Regelungen, insbesondere der Auftragsverarbeitungsvertrag, die Datenschutzerklärung und die dort geführte Liste der Unterauftragsverarbeiter.
§ 9 Gewährleistung
(1) Hinsichtlich der Gewährung der Nutzung von sblum Agents sowie der Zurverfügungstellung von Speicherplatz gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften, soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist.
(2) Der Kunde hat dem Provider Mängel unverzüglich anzuzeigen.
(3) Die Gewährleistung für nur unerhebliche Minderungen der Tauglichkeit der Leistung wird ausgeschlossen. Die verschuldensunabhängige Haftung gemäß § 536a Abs. 1 BGB für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorlagen, ist ausgeschlossen, soweit hierdurch nicht die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten im Sinne des § 10 Abs. 2 betroffen ist.
§ 10 Haftung
(1) Die Parteien haften unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Unbeschadet der Fälle unbeschränkter Haftung gemäß Absatz 1 haften die Parteien einander bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Rahmen ausdrücklich übernommener Garantien.
(4) Die Regelungen dieses § 10 gelten auch zugunsten von Mitarbeitern, Vertretern, Organen und Erfüllungsgehilfen der Parteien.
§ 11 Rechtsmängel; Freistellung
(1) Der Provider gewährleistet, dass sblum Agents bei vertragsgemäßer Nutzung keine Rechte Dritter verletzt. Macht ein Dritter wegen einer vom Provider zu vertretenden Schutzrechtsverletzung im Zusammenhang mit der vertragsgemäßen Nutzung von sblum Agents Ansprüche gegen den Kunden geltend, wird der Provider den Kunden von solchen Ansprüchen freistellen, soweit diese durch rechtskräftiges Urteil, gerichtlichen Vergleich oder schriftliche Anerkennung des Providers dem Grunde und der Höhe nach feststehen, und die hierdurch notwendigen Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung übernehmen. Der Provider ist berechtigt, die Abwehr der geltend gemachten Ansprüche ganz oder teilweise selbst zu übernehmen. Der Kunde wird dem Provider hierzu unverzüglich sämtliche erforderlichen Informationen, Vollmachten und Unterstützung zur Verfügung stellen und ohne vorherige Zustimmung des Providers keine Ansprüche anerkennen oder Vergleiche schließen.
(2) Der Kunde wird den Provider unverzüglich über Ansprüche Dritter informieren, die diese aufgrund der vertragsgemäßen Nutzung von sblum Agents gegen ihn geltend machen, und dem Provider sämtliche zur Verteidigung erforderlichen Informationen, Vollmachten und Befugnisse einräumen.
(3) Der Kunde sichert zu, dass die von ihm bzw. seinen Nutzern in sblum Agents abgelegten, eingegebenen, verarbeiteten oder bereitgestellten Inhalte, Daten, Prompts und sonstigen Informationen sowie deren Nutzung durch den Provider im Rahmen des Vertrags nicht gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstoßen.
(4) Der Kunde wird den Provider von Ansprüchen freistellen, die Dritte aufgrund eines Verstoßes gegen Absatz 3 geltend machen.
(5) Die Regelungen dieses § 11 gehen als spezielle Regelung zur Rechtsmängelhaftung den allgemeinen Haftungsregelungen des § 10 vor, soweit sich aus § 11 eine abweichende Regelung ergibt; dies gilt unabhängig davon, ob die Freistellung nach Absatz 1 oder nach Absatz 4 geschuldet ist. Im Übrigen, insbesondere für Schadensersatzansprüche, die nicht von einer Freistellungsverpflichtung nach diesem § 11 erfasst sind, gilt § 10 unverändert.
§ 12 Zahlungsbedingungen
(1) Die Parteien vereinbaren das Entgelt und die Zahlungsmodalitäten einzelvertraglich, insbesondere über die im Bestell-, Abrechnungs- oder Zahlungsprozess ausgewiesenen Pläne, Preise, Abrechnungszeiträume, Nutzerzahlen und Zahlungsarten.
(2) Der Provider kann für die Abrechnung und Zahlungsabwicklung externe SaaS-, Zahlungs- oder Abrechnungsdienstleister einsetzen. Die jeweils im Bestell- oder Abrechnungsprozess angezeigten Zahlungsmodalitäten sind Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung.
§ 13 Vertragslaufzeit und Beendigung
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nicht im jeweiligen Tarif, Angebot, Bestellprozess oder Abrechnungsportal eine abweichende Laufzeit vereinbart ist.
(2) Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden, sofern nicht im jeweiligen Tarif, Angebot, Bestellprozess oder Abrechnungsportal eine abweichende Kündigungsfrist vereinbart ist.
(3) Die Kündigung durch den Kunden ist über das vom Provider bereitgestellte Abrechnungsportal oder in Textform möglich. Eine Kündigung in Textform kann insbesondere per E-Mail an mail@sblum.ai erklärt werden.
(4) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Provider insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mit fälligen Zahlungen in erheblichem Umfang in Verzug ist, sblum Agents rechtswidrig nutzt oder schuldhaft gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt.
(5) Nach Vertragsende wird der Provider dem Kunden für einen angemessenen Zeitraum, maximal jedoch für 30 Tage, die Möglichkeit geben, seine in sblum Agents gespeicherten Daten zu exportieren oder zu sichern, soweit dies technisch möglich und rechtlich zulässig ist. Weitergehende Unterstützungsleistungen können gesondert vereinbart werden.
(6) Der Provider wird sämtliche auf seinen Servern verbleibenden Kundendaten 30 Tage nach Beendigung des Vertragsverhältnisses löschen oder anonymisieren, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, berechtigten Interessen oder technischen Sicherungsfristen entgegenstehen. Auf Anfrage des Kunden bestätigt der Provider in Textform die erfolgte Löschung oder Anonymisierung; weitergehende Nachweis- und Prüfungsrechte des Kunden als Verantwortlichen richten sich nach dem zwischen den Parteien geschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrag. Ein Zurückbehaltungsrecht oder Pfandrecht an Kundendaten zugunsten des Providers besteht nicht.
§ 14 Datenschutz
(1) Für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit sblum Agents gelten die Bestimmungen der Datenschutzerklärung in ihrer jeweils gültigen Fassung sowie der zwischen den Parteien geschlossene Auftragsverarbeitungsvertrag. Die Datenschutzerklärung informiert den Kunden über Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung im Sinne der Art. 13, 14 DSGVO. Soweit die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Durchführung dieses Vertrags erforderlich ist, erfolgt sie auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO bzw. – soweit der Provider als Auftragsverarbeiter tätig wird – auf Grundlage des Auftragsverarbeitungsvertrags. Soweit einzelne Verarbeitungen einer gesonderten Einwilligung des Kunden bedürfen, holt der Provider diese getrennt vom Vertragsschluss und in Übereinstimmung mit Art. 7 DSGVO ein.
(2) Der Provider führt eine Liste der im Rahmen von sblum Agents eingesetzten Unterauftragsverarbeiter, insbesondere der Anbieter der in § 3 Absatz 3 genannten KI-Modelle, und stellt diese dem Kunden im Rahmen des Auftragsverarbeitungsvertrags zur Verfügung. Der Provider informiert den Kunden über wesentliche Änderungen dieser Liste nach Maßgabe des Auftragsverarbeitungsvertrags.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrags unwirksam oder nicht durchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung gilt diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung am nächsten kommt, soweit dies rechtlich zulässig ist. Entsprechendes gilt im Falle einer Vertragslücke.
(2) Mündliche oder schriftliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
(3) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980.
(4) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist München, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Stand: 20.08.2026
Anlage 1: Funktionsbeschreibung von sblum Agents
sblum Agents ist eine Online-Plattform, über die Unternehmen ihren Mitarbeitern Zugang zu spezialisierten, KI-gestützten Assistenten („Agenten") zur Unterstützung bei betrieblichen Aufgaben bereitstellen.
Die Plattform kann insbesondere folgende Bereiche umfassen:
- Agenten-Bibliothek: Eine Auswahl vorkonfigurierter Agenten für unterschiedliche betriebliche Anwendungsfälle (z. B. Recherche, Texterstellung, Analyse, Zusammenfassung, Automatisierung wiederkehrender Aufgaben).
- Modellvielfalt: Jeder Agent nutzt ein vom Provider festgelegtes KI-Sprachmodell. Zum Einsatz können kommen: selbstgehostete Modelle, bei einem EU-Dienstleister (z. B. Hetzner oder vergleichbar) gehostete Modelle, über eine EU-Region angebundene Modelle von Drittanbietern (z. B. OpenAI API mit EU-Verarbeitung) sowie Modelle von Drittanbietern mit Verarbeitung in den USA (z. B. OpenAI, Anthropic).
- Transparenzhinweis je Agent: Innerhalb der Plattform wird zu jedem Agenten angezeigt, wo dessen Eingaben verarbeitet werden: bei sblum, bei einem externen Anbieter innerhalb der Europäischen Union oder bei einem externen Anbieter außerhalb der Europäischen Union.
- Verwaltung: Funktionen zur Verwaltung von Nutzern, Zugriffsrechten und Nutzungseinstellungen innerhalb des Kundenkontos.
Der konkrete Funktionsumfang, die verfügbaren Agenten und die jeweils eingesetzten Modelle können je nach gebuchtem Tarif, technischer Verfügbarkeit und Weiterentwicklung der Plattform variieren.
Stand: 20.08.2026